In Beate´s Beratungen stehen Sie immer   im Mittelpunkt des Geschehens!

ganzheitl. Lebensberatung

Beate berät zu Familien- und Eheproblemen, Lebenskrisen, Innere Kind-Themen, Berufliche Veränderungen, Beziehungs-probleme, Lebensumbrüche, Traumata, Ängste jeglicher Art, Burn-Out etc.

Sie werden dort aufgefangen, wo Sie gerade stehen.

 

Jede Beratung beinhaltet gleich-zeitig auch ein Bewusstseins-Coaching und ist immer indivi-duell und positiv auf die Klienten abgestimmt.

 

Aus jeder Beratung/Coaching gehen Sie gestärkt heraus.


Gesundheitsberatungen

Sie dienen dazu, um Körper, Geist und Seele wieder in Harmonie zu bringen.

Denn wenn die Seele weint, meldet sich auch der Körper.  

 

Beate´s "Gesundheitsberatung" erfolgt ausschließlich im ener-getischen Sinne. Hier findet ihr ganzheitliches Konzept Anwendung. Beate hilft Ihnen auch bei ersten Anzeichen von Depressionen, Burnout, bei Körperschmerzen, Müdigkeit, Verspannungen, Trauer uvm..

Burnout
Anzeichen für eine Depression

Zukunftsprognosen/Hellsehen

Als Medium arbeitet Beate auf höchstem Niveau und bietet auch Zukunftsprognosen zu allen Lebensthemen an. Auch zu den Themen Seelenpartner, Dualseele etc. bekommen Sie von Beate echte Lebenshilfe.  

 

Dabei arbeitet sie mit absoluter Wahrheit und mit ihren medialen Gaben des HELLSEHEN ohne Hilfsmittel, dem KLARWISSEN, dem HELLHÖREN, KLARRIECHEN und dem HELLFÜHLEN.

 

Auch in diesen Beratungen legt sie sehr viel Wert auf Bewusstseins-Veränderung. Sie redet nichts schön, denn das bringt Sie nicht weiter.

 

Wie in jeder Beratung/Coaching fließen hierbei automatisch Lichtkristall- und Transformations-Energien. Ganz nach dem Motto:

"Es darf geschehen, was geschehen soll."

 

Dies ist ein Esoterikportal und eine Heilerschule der ganz besonderen Art. 


Ganzheitl. Beraterportal mit

  • Seminar- und Lichtschule der Neuen Zeit
  • Webinaren
  • Shop

Inhaber:

Beate E. Noll,

c/o Impressum-Service Dein-Impressum

Stettiner Str. 41

35410 Hungen

 

Tel. 06183/8039368

 

beate-noll@gmx.de

 

Rechtliche Grundlagen:Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der

Heiler und Geistheiler entschieden:

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Hand-auflegen oder geistige Arbeit aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

 

Verantwortlich für den Inhalt gem. § 55 Abs. 2 RStV: Beate Noll
Verantwortlich für den Inhalt gem. § 55 Abs. 2 RStV: Beate Noll